Dienstleistungen
Handwerksrolle; Ausnahmebewilligungen als Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
Beschreibung
Mit Erteilung der Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung für ein zulassungspflichtiges Handwerk (vgl. Anlage A zur Handwerksordnung) können Sie in die Handwerksrolle eingetragen werden. Nach vollzogener Handwerksrolleneintragung ist die selbständige Ausübung des beantragten Handwerks gestattet.
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Zuständiges Amt
Handwerkskammer für München und Oberbayern
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80098 München
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