Gemeinde Bichl

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Friedhof

Viele Jahrhunderte lang gruppierten sich die Gräber der verstorbenen Bichler im engen Oval um die Kirche auf dem Bühel. Durch den stetigen Bevölkerungszuwachs zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden die Reihen immer dichter und letztendlich reichte der Platz nicht mehr aus.

Die zuständige Gemeindeverwaltung sah sich gezwungen, Abhilfe durch eine Erweiterung zu schaffen. Der Gemeindeausschuss sprach sich am 23. Oktober 1914 einstimmig dafür aus.

Durch den Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde das Vorhaben nicht mehr umgesetzt.
Zehn Jahre später nahm sich Kirchenpfleger Max Hilngrainer der aufgeschobenen Sache mit viel Engagement an. Allerdings bereitete es Probleme, den nötigen Platz zu finden.

Im Osten befanden sich unentbehrliche Privatgrundstücke, nach Süden und Westen fiel das Gelände zu stark ab, also blieb nur der nördliche Bereich, dort konnte man den Benefiziaten-Obstgarten mit nutzen.

Das Leichenschauhaus wurde am 01.November 1924 von Pfarrer Karl Schelle eingeweiht.

Im Jahr 1945 nach Kriegsende wurden größere Renovierungsarbeiten am Gebäude durchgeführt.

Die Friedhofserweiterung reichte gerade 40 Jahre. 1960 stand der Gemeinderat wieder vor der Aufgabe, neue Begräbnismöglichkeiten für die wachsende Bevölkerung in Nähe der Kirche zu schaffen. Da auf dem Bühel keine Flächen zur Verfügung standen, beschloss das Gremium, die Ebene zwischen Bahndamm und Fuß des westlichen Abhangs zu nutzen.

Nach Verhandlungen mit den Eigentümern wurden 2.200m² an Grund erworben. Nach Fertigstellung des Gottesackers konnte Dekan und Pfarrer Heinrich Grimm am 28.April 1963 die Einweihung vornehmen.

Friedhof Gebühren

Friedhofs- und Bestattungssatzung

Zuständigkeit und Ansprechpartner

Der Bichler Friedhof ist in zwei Zuständigkeiten unterteilt:

Die Zuständigkeit für den kirchlichen Friedhof, rund um die Kirche und dem Leichenhaus,
liegt beim Pfarramt.

Ansprechpartner:
Katholische Pfarramt, Dorfplatz 4, 83671 Benedikbeuern,
Tel.: 08857/692890
Fax: 08857/6928918
www.pfarrei-benediktbeuern.de

Die Zuständigkeit für den unteren Teil des Friedhofs, dem gemeindlichen Friedhof, liegt bei
der Gemeinde Bichl.

Friedhofsatzung
Friedhofgebührensatzung

Ansprechpartner:
Herr Bürgermeister Pössenbacher, Kocheler Straße 9, 83673 Bichl
Tel.: 08857 238
Handy: 0151 59 10 14 52