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Informationen zur GrundsteuerreformDie bayerischen Vordrucke stehen ab dem 01. Juli 2022 im Internet, in den Finanzämternoder in den Kommunalverwaltungen bereit.
Wir bitten zu beachten, dass Bauanträge künftig bis spätestens 2 Wochen vor der geplanten Bauausschussitzung abgegeben werden müssen.